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	<title>Kommentare fuer IHR ANWALT 24 AG München</title>
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	<link>http://www.ihranwalt24.de/blog</link>
	<description>Das Team spezialisierter Rechtsanwälte in München</description>
	<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 07:33:53 +0000</pubDate>
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		<title>Kommentar zu Die ärztliche Aufklärungspflicht – Risikoaufklärung –  Sonderfall Schönheitschirurgie von Renate Schwarz</title>
		<link>http://www.ihranwalt24.de/blog/2010/02/02/die-arztliche-aufklarungspflicht-%e2%80%93-risikoaufklarung-%e2%80%93-sonderfall-schonheitschirurgie/#comment-5481</link>
		<dc:creator>Renate Schwarz</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 06:20:30 +0000</pubDate>
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		<description>So muss es sein. Aber bin nicht sicher, ob das alle Ärzte machen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>So muss es sein. Aber bin nicht sicher, ob das alle Ärzte machen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Fragen zum Kaufvertrag zur Gewährleistung und zum Kaufpreis? Anwalt antwortet von Andreas Gasch</title>
		<link>http://www.ihranwalt24.de/blog/2009/06/12/fragen-zum-kaufvertrag-zur-gewahrleistung-und-zum-kaufpreis-anwalt-antwortet/#comment-3747</link>
		<dc:creator>Andreas Gasch</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 13:53:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ihranwalt24.de/blog/?p=192#comment-3747</guid>
		<description>Sehr geehrte Frau Sterzinger-Graf,

über das Onlineauktionshaus Ebay habe ich eine Couchgarnitur versteigert.

Siehe hierzu ( http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&#38;item=280452638434&#38;ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123 )

In dieser Auktion wurde die Couch von mir als aus echtem Leder beschrieben. Ich war auch der Meinung, dass dem so sei. Nachdem der Käufer der Auktion die Couch abholte rief er kurze Zeit später an und teilte mir mit, dass sie teilweise aus Kunstleder sei und wünscht nun, den Kauf rückgängig zu machen.

Meine Frage lautet nun dahingehend, ob der Käufer - wenn er Rechtsmittel nutzt - Erfolg hätte.

Für Ihre Bemühungen möchte ich mich bereits im Vorfeld bedanken.

mit freundlichen Grüßen

A. Gasch</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Sterzinger-Graf,</p>
<p>über das Onlineauktionshaus Ebay habe ich eine Couchgarnitur versteigert.</p>
<p>Siehe hierzu ( <a href="http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&amp;item=280452638434&amp;ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123" rel="nofollow">http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&amp;item=280452638434&amp;ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123</a> )</p>
<p>In dieser Auktion wurde die Couch von mir als aus echtem Leder beschrieben. Ich war auch der Meinung, dass dem so sei. Nachdem der Käufer der Auktion die Couch abholte rief er kurze Zeit später an und teilte mir mit, dass sie teilweise aus Kunstleder sei und wünscht nun, den Kauf rückgängig zu machen.</p>
<p>Meine Frage lautet nun dahingehend, ob der Käufer - wenn er Rechtsmittel nutzt - Erfolg hätte.</p>
<p>Für Ihre Bemühungen möchte ich mich bereits im Vorfeld bedanken.</p>
<p>mit freundlichen Grüßen</p>
<p>A. Gasch</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Fragen zum Kaufvertrag zur Gewährleistung und zum Kaufpreis? Anwalt antwortet von Marcus Oexle</title>
		<link>http://www.ihranwalt24.de/blog/2009/06/12/fragen-zum-kaufvertrag-zur-gewahrleistung-und-zum-kaufpreis-anwalt-antwortet/#comment-2527</link>
		<dc:creator>Marcus Oexle</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Nov 2009 10:52:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ihranwalt24.de/blog/?p=192#comment-2527</guid>
		<description>Sehr geehrte Frau Sterzinger-Graf,

ich habe ein iPhone über eBay gekauft und großen Ärger mit dem Verkäufer (gewerblicher Händler, rechtlicher Sitz in Deutschland, versendet die iPhones aber aus Australien und hat darauf auch hingewiesen).

Im Anhang habe ich eine Zusammenfassung verschiedener Sachverhalte an eBay zusammen getragen. Die wesentliche Frage ist aber nun die Frage der Gewährleistung:

Die mit der Kamera des iPhones aufgenommenen Bilder wiesen seit dem ersten Tag einen Pixelfehler auf. Der Verkäufer hat angeboten das iPhone auszutauschen. Ich bin von Umtausch gegen ein Neugerät ausgegangen - zurück bekomme ich jetzt ein "refurbished" iPhone (also noch nicht einmal mein eigenes repariert! ich bin hiervon am 23.11. per email informiert worden).

Ich habe heute erst folgende Rechtsportalseite auf eBay gefunden:
"http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html"

Entsprechend habe ich heute erklärt, dass ich nur mit "Nachlieferung mangelfreier Ware" - also Neugerät und nicht Reparatur - einverstanden wäre. Der Verkäufer hat geantwortet, dass aus seiner Sicht der Vertrag erfüllt sei und er alle weitere Kommunikation ablehne. Die Frage ist nun folgende: Offensichtlich habe ich ein Wahlrecht. Da ich automatisch von "Austausch gegen ein neues iPhone" ausgegangen bin, habe ich meine Wahl erst jetzt ausgedrückt, als mir bereits ein refurbished iPhone zugesendet wurde (wobei ich nicht sicher bin, ob dies in Deutschland überhaupt zulässig ist).

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung bei der ich - im Falle des Unterliegens - 250 Euro selbst zahlen müsste. Dies wäre es mir wert. Allerdings müsste in einem ersten Schritt geklärt werden, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat; diesbezüglich wende ich mich hiermit an Sie.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Oexle
(Schellingstr. 113, 80798 München)

Anhang: Weitere "Ärgernisse" mit diesem iPhone-Kauf aus einer Zusammenfassung an eBay:

"Sehr geehrtes eBay-Team,

der Verkäufer nermal0 versucht seine Kunden "über den Tisch zu ziehen", kommt seinen Gewährleistungsverpflichtungen nicht nach und verweigert klärende Kommunikation (siehe eMail-Verkehr mit ihm):

- Er ist als deutscher gewerblicher Händler gemeldet, lässt aber aus Australien zusenden. Die anfallenden Einfuhrabgaben ersetzt er nicht

- Am zugesendeten iPhone bestand ein erheblicher Mangel (Pixelfehler in der Kamera). nermal0 verlangte - entgegen den Vorgaben von eBay (http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html) - von mir die Kosten für Nacherfüllung (insbesondere Transportkosten). Darüber hinaus behauptete er dies nur "als Gefallen" durchzuführen und negierte seine Verpflichtungen entsprechend genannter eBay-Seite

- statt die geforderte "Nachlieferung mangelfreier Ware" sendet mir nermal0 ein "refurbished" iPhone. Als ich ihn auf seine Verpflichtungen hinweise antwortet nermal0 sehr unprofessionell, will alle weitere Kommunikation abbrechen und Mails von meiner Seite durch seinen "Spamfilter" unterdrücken (diese Mail von ihm ging nur an meine private eMail

- ich habe die Mail in meine Nachricht an nermal0 auf eBay vom 29.11.2009 um 9:29 Uhr kopiert (verbunden mit der Bitte, nur noch über eBay mit mir zu kommunizieren))

Ist dieses Verhalten für einen ordentlichen Verkäufer auf eBay korrekt? Ich halte das Verhalten von nermal0 für untragbar und bitte eBay hiermit um Unterstützung. Parallele rechtliche Schritte werde ich unabhängig von dieser Anfrage an eBay in die Wege leiten.

Mit freundlichen Grüßen Marcus Oexle

P.S: Herzlichen Dank an eBay für die deutliche und verständliche Darstellung der Gewährleistungsrechte auf "http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html". Die einzige Information, die mir hier fehlte ist: Was ist die Folge wenn der Verkäufer die vom Käufer gewählte Form der "Nacherfüllung" ablehnt? Nach meinem Verständnis: In diesem Fall tritt die Rückabwicklung in Kraft.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Sterzinger-Graf,</p>
<p>ich habe ein iPhone über eBay gekauft und großen Ärger mit dem Verkäufer (gewerblicher Händler, rechtlicher Sitz in Deutschland, versendet die iPhones aber aus Australien und hat darauf auch hingewiesen).</p>
<p>Im Anhang habe ich eine Zusammenfassung verschiedener Sachverhalte an eBay zusammen getragen. Die wesentliche Frage ist aber nun die Frage der Gewährleistung:</p>
<p>Die mit der Kamera des iPhones aufgenommenen Bilder wiesen seit dem ersten Tag einen Pixelfehler auf. Der Verkäufer hat angeboten das iPhone auszutauschen. Ich bin von Umtausch gegen ein Neugerät ausgegangen - zurück bekomme ich jetzt ein &#8220;refurbished&#8221; iPhone (also noch nicht einmal mein eigenes repariert! ich bin hiervon am 23.11. per email informiert worden).</p>
<p>Ich habe heute erst folgende Rechtsportalseite auf eBay gefunden:<br />
&#8220;http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html&#8221;</p>
<p>Entsprechend habe ich heute erklärt, dass ich nur mit &#8220;Nachlieferung mangelfreier Ware&#8221; - also Neugerät und nicht Reparatur - einverstanden wäre. Der Verkäufer hat geantwortet, dass aus seiner Sicht der Vertrag erfüllt sei und er alle weitere Kommunikation ablehne. Die Frage ist nun folgende: Offensichtlich habe ich ein Wahlrecht. Da ich automatisch von &#8220;Austausch gegen ein neues iPhone&#8221; ausgegangen bin, habe ich meine Wahl erst jetzt ausgedrückt, als mir bereits ein refurbished iPhone zugesendet wurde (wobei ich nicht sicher bin, ob dies in Deutschland überhaupt zulässig ist).</p>
<p>Ich habe eine Rechtsschutzversicherung bei der ich - im Falle des Unterliegens - 250 Euro selbst zahlen müsste. Dies wäre es mir wert. Allerdings müsste in einem ersten Schritt geklärt werden, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat; diesbezüglich wende ich mich hiermit an Sie.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Marcus Oexle<br />
(Schellingstr. 113, 80798 München)</p>
<p>Anhang: Weitere &#8220;Ärgernisse&#8221; mit diesem iPhone-Kauf aus einer Zusammenfassung an eBay:</p>
<p>&#8220;Sehr geehrtes eBay-Team,</p>
<p>der Verkäufer nermal0 versucht seine Kunden &#8220;über den Tisch zu ziehen&#8221;, kommt seinen Gewährleistungsverpflichtungen nicht nach und verweigert klärende Kommunikation (siehe eMail-Verkehr mit ihm):</p>
<p>- Er ist als deutscher gewerblicher Händler gemeldet, lässt aber aus Australien zusenden. Die anfallenden Einfuhrabgaben ersetzt er nicht</p>
<p>- Am zugesendeten iPhone bestand ein erheblicher Mangel (Pixelfehler in der Kamera). nermal0 verlangte - entgegen den Vorgaben von eBay (http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html) - von mir die Kosten für Nacherfüllung (insbesondere Transportkosten). Darüber hinaus behauptete er dies nur &#8220;als Gefallen&#8221; durchzuführen und negierte seine Verpflichtungen entsprechend genannter eBay-Seite</p>
<p>- statt die geforderte &#8220;Nachlieferung mangelfreier Ware&#8221; sendet mir nermal0 ein &#8220;refurbished&#8221; iPhone. Als ich ihn auf seine Verpflichtungen hinweise antwortet nermal0 sehr unprofessionell, will alle weitere Kommunikation abbrechen und Mails von meiner Seite durch seinen &#8220;Spamfilter&#8221; unterdrücken (diese Mail von ihm ging nur an meine private eMail</p>
<p>- ich habe die Mail in meine Nachricht an nermal0 auf eBay vom 29.11.2009 um 9:29 Uhr kopiert (verbunden mit der Bitte, nur noch über eBay mit mir zu kommunizieren))</p>
<p>Ist dieses Verhalten für einen ordentlichen Verkäufer auf eBay korrekt? Ich halte das Verhalten von nermal0 für untragbar und bitte eBay hiermit um Unterstützung. Parallele rechtliche Schritte werde ich unabhängig von dieser Anfrage an eBay in die Wege leiten.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen Marcus Oexle</p>
<p>P.S: Herzlichen Dank an eBay für die deutliche und verständliche Darstellung der Gewährleistungsrechte auf &#8220;http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html&#8221;. Die einzige Information, die mir hier fehlte ist: Was ist die Folge wenn der Verkäufer die vom Käufer gewählte Form der &#8220;Nacherfüllung&#8221; ablehnt? Nach meinem Verständnis: In diesem Fall tritt die Rückabwicklung in Kraft.</p>
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