Vorsicht bei Sparbriefen mit Nachrangabrede
Mittwoch, 16. September 2009
Vorsicht bei Sparbriefen mit Nachrangabrede Derzeit werden vermehrt Sparbriefe mit einer sog. Nachrangabrede von Banken und Sparkassen angeboten. Dabei gehen die Anleger davon aus, dass sie damit eine sichere Anlageform für ihr Geld gefunden haben. Das ist jedoch nicht immer der Fall, denn die Nachrangabrede hat bei Insolvenz des Kreditinstituts erhebliche Auswirkungen.
Sparbriefe oder Kapitalbriefe gelten als vergleichsweise sichere Anlageformen. Denn sie fallen zumindest unter die gesetzliche und privatrechtliche Einlagensicherung. Das gilt jedoch nur für reguläre Sparbriefe. Anders dagegen bei Sparbriefen mit Nachrangabrede. Mit der Nachrangabrede verpflichtet sich der Anleger, im Fall der Insolvenz des Geldinstituts, sich damit zufrieden zu geben, dass er erst nach allen anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse entschädigt wird.
Mit anderen Worten: Durch diese Nachrangabrede scheidet für den Sparbrief faktisch die Einlagensicherung aus, so dass der Anleger damit im schlimmsten Fall sein Geld los ist. Obwohl sich das Risiko durch diese Nachrangabrede für den Kunden deutlich erhöht, sind die Erläuterungen oftmals nur im Kleingedruckten zu finden. Daher empfiehlt sich eine genaue Lektüre der Vertragsbedingungen.
