Die ärztliche Aufklärungspflicht – Risikoaufklärung – Anästhesie/Narkose

Michael Graf

Die Lokalanästhesie bzw. die Allgemeinnarkose sind eigenständige Eingriffe.

> Diese sind rechtswidrig, wenn sie nicht durch eine eigenständige, wirksame Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sind!

Die Aufklärung über die Operation, und die vom Patienten erteilte Einwilligung zu dieser Operation, beinhaltet damit nicht die Einwilligung in die Narkose.

Die Anästhesie hat im Rahmen einer eigenen Aufklärung den Patienten über die Art und Weise der Narkose und den damit verbundenen Eigenrisiken aufzuklären.

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