Befunderhebungsfehler unterliegen leichteren Beweislastanforderungen

Publiziert am von Michael Graf. Dieser Beitrag wurde unter Arzthaftungsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Befunderhebungsfehler unterliegen leichteren Beweislastanforderungen

Laut der aktuellen Rechtsprechung des BGH unterliegen die Fehler des Arztes bei der Befunderhebung nicht so strengen Beweisanforderungen wie die sog. Diagnosefehler.

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