Monatsarchive: März 2009
Befunderhebungsfehler unterliegen leichteren ...
Laut der aktuellen Rechtsprechung des BGH unterliegen die Fehler des Arztes bei der Befunderhebung nicht so strengen Beweisanforderungen wie die sog. Diagnosefehler.
Veröffentlicht unter Arzthaftungsrecht
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